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Demnach dürfen Gastronomen ihren Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnen, wenn diese nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt erhalten und keine vor Ort zubereiteten Speisen serviert werden. Die Raucherkneipe muss zudem am Eingang deutlich sichtbar gekennzeichnet und beim Gewerbeamt als solche angezeigt werden. Wirte mit mehreren Gasträumen dürfen wie auch schon bisher Raucherräume einrichten.
Zusätzlich weitet das neue Gesetz das Rauchverbot auf Freizeiteinrichtungen wie Theater, Kinos oder Sportstätten aus, die bislang nicht mit einbezogen waren. Sie waren aber häufig bereits als Nichtraucherzonen ausgewiesen. Sisha-Bars (Wasserpfeifen-Lokale) sind hingegen künftig vom Rauchverbot ausgenommen, wenn sie keine alkoholischen Getränke anbieten.
Gesundheitssenatorin Katrin Lompscher bezeichnet das geänderte Gesetz als Kompromiss, der aber "der Lebenswirklichkeit in einer Großstadt gerecht wird". Jetzt seinen die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um den umfassenden Schutz der Bevölkerung vor den Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit sicherzustellen und gleichzeitig die Interessen der rauchenden Bevölkerung und der Gastronomie gerecht zu werden. "Die verbindliche Schaffung rauchfreier Räume sorgt für besseren Gesundheitsschutz im öffentlichen Leben.“
Das Berliner Parlament hatte am 30. April 2009 das "Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit" beschlossen, das am 28. Mai 2009 in Kraft getreten ist. Da die Berliner Senatsverwaltung bislang keinen aktualisierten Gesetzestext zur Verfügung stellt, sondern nur das Änderungsgesetz veröffentlicht hat, stellt fidiboo.de den jetzt gültigen Gesetzestext mit den aktuellen Änderungen hier zum Download bereit.
Unterdessen teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am 26. Mai 2009 mit, dass das Volksbegehren der Initiative für Genuss Berlin e.V. über die Aufhebung des Rauchverbots in Gaststätten nach dem vorläufigen Ergebnis nicht zustande gekommen ist. Es fehlen rund 100 000 Unterschriften. Nur etwa 70 000 Wahlberechtigte hatten sich in die Unterstützungslisten eingetragen. Das endgültige Ergebnis wird voraussichtlich am 9. Juni 2009 festgestellt.
Weiterführende Informationen:
fidiboo-Raucherführer: Rauchen in Berlin
Novellierter Gesetzestext zum 28.05.2009
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