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Berlin lockert Rauchverbot |
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Dienstag, 5. Mai 2009 |
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Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am 30. April ein modifiziertes Nichtraucherschutzgesetz beschlossen. Für die Änderungen stimmten die Fraktionen von SPD und Linke. Kern des neuen Gesetzes ist eine Ausnahmeregelung für kleine Gaststätten vom Rauchverbot. In so genannten Einraumkneipen darf demnach wieder geraucht werden, wenn sie als Raucherlokal ausgewiesen sind und bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Berlin folgt damit im Wesentlichen den Regelungen anderer Bundesländer, die nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2008 ihre Rauchverbote bereits gelockert haben. Zusätzlich werden so genannte Shisha-Lokale, in denen Wasserpfeifen angeboten werden, künftig dauerhaft vom Rauchverbot ausgenommen, wenn sie keine alkoholischen Getränke anbieten.
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Bedingung für eine Raucherlaubnis in Einraumkneipen ist allerdings, dass dort kein abgetrennter Nebenraum vorhanden ist und dass das Lokal nicht größer als 75 Quadratmeter ist. Kinder und Jugendliche haben in solchen Raucherkneipen keinen Zutritt. Außerdem dürfen dort keine vor Ort zubereiteten Speisen verkauft werden.
Die Novellierung des Nichtraucherschutzgesetzes war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die Nichtraucherschutzgesetze von Berlin und Baden-Württemberg Ende Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt hatte. In Berlin galt seit Januar 2008 ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten, wenn kein Nebenraum zum Raucherraum ausgewiesen werden konnte. Viele Besitzer kleiner Kneipen hatten sich durch das absolute Rauchverbot in ihrer Existenz bedroht gefühlt. Die Karlsruher Richter urteilten, dass die Nichtrauchergesetze beider Länder die Wirte in deren Grundrecht auf freie Berufsausübung verletzten. Für eine Neuregelung gewährten sie eine Übergangsfrist bis Ende 2009.
Die „Initiative für Genuß Berlin e.V.", die derzeit ein Volksbegehren gegen das Rauchverbot in der Berliner Gastronomie durchführt, sieht die Neuregelung als vertane Chance, eine echte Wahlfreiheit für Gäste und Wirte herzustellen. Mündige Bürger sollten selbst entscheiden dürfen, ob sie ein Raucher- oder ein Nichtraucherlokal aufsuchen, so ein Sprecher der Initiative.
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