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Zwar müssen die Fraktionen ihre Linie im Nichtraucherschutz noch offiziell beschließen. Bis Anfang März wollen alle ihre Marschrichtung festgelegt haben. Der Trend zum absoluten Rauchverbot scheint aber fast unumkehrbar. Sogar Abgeordnete, die sich im vergangenen Sommer noch gegen das totale Verbot ausgesprochen hatten, sind nun bereit, eine entsprechende Entscheidung mitzutragen. Thomas Böwer (SPD) beteuerte, er habe „ehrlich versucht, Ausnahmen für kleine Kneipen zu finden“. Nach der Expertenanhörung plädierte er aber für ein absolutes Rauchverbot. „Wollen wir künftig Rechtssicherheit, gibt es wenig Alternativen zum kompletten Rauchverbot“, meint auch Harald Krüger von der CDU. Problematisch sei bei liberaleren Regelungen, dass jede Ausnahme, insbesondere bei ungenauer Formulierung im Gesetz, eine mögliche Klage nach sich ziehen könne. GAL, SPD und Linke haben deutlich gemacht, dass sie möglichst eine einheitliche Entscheidung erreichen wollen.
Vertreter von Gastronomie und Handelskammer hatten sich wiederholt für Ausnahmen vor allem für die kleinen Eckkneipen stark gemacht. Kleine Lokale könnten ohne Raucher nicht überleben, so die Argumentation. Seit Einführung des aktuellen Gesetzes sei es zu massiven Umsatzeinbußen und einem Kneipensterben gekommen. Bei einem Totalverbot würde sich dieser Trend katastrophal verstärken. Allerdings konnten sie nicht überzeugen, weil sie keine Zahlen präsentieren konnten, um ihre Aussagen zu belegen. Linda Heitmann (GAL): „Die hier vorgebrachten Argumente von Gastronomie und Handelskammer haben mich darin bestärkt. Es gibt keine belastbaren Zahlen. Die Argumente sind rein subjektiv und wollen die eigene Klientel schützen.“ Kersten Artus (Linke): „Wirtschaftliche Interessen werden viel höher gewertet als die Gesundheit.“ Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten muss der Schutz der in der Gastronomie Beschäftigten Priorität haben.
Auslöser für die erneute Behandlung des „Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes“, das erst am 1. Januar 2008 in Kraft getreten war, ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2008. Demnach sind die Nichtraucherschutzgesetze der Länder bzw. einige der darin zugelassenen Ausnahmen verfassungswidrig. Das Gericht hatte aber auch festgestellt, dass ein absolutes Rauchverbot nicht gegen das Grundgesetz verstößt, da eine einheitliche Regelung für alle keine Nachteile für einzelne Gastronomietypen mit sich bringen kann. Bis Ende des Jahres muss das Gesetz gemäß dem Urteil reformiert werden.
Mit dem Totalverbot würde die Hansestadt im Alleingang den rigorosesten Ansatz zum Nichtraucherschutz verfolgen. In Bayern geht man interessanterweise genau den entgegengesetzten Weg: Hatte man dort im vergangenen Jahr das strikteste Rauchverbot der Bundesrepublik durchgesetzt, so ist man dort nun auf dem Weg zu einem liberaleren Ansatz, da die wenigen Schlupflöcher im Gesetz zu einer Welle von Raucherclubs führten. (Siehe dazu unseren Beitrag zur Änderung des Rauchverbots in Bayern)
Die Situation für Raucher in Deutschland wird also zunehmend unübersichtlicher, und die krassen Unterschiede in den Ländern kaum mehr nachvollziehbar. In unserem Raucherführer findet man – wie auch immer die Rechtslage ist – Lokale aus allen Bundesländern, in denen Raucher weiterhin willkommen sind.
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