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Vier Monate nach der Wahlschlappe für die CSU ist es nun beschlossene Sache: Das bayerische Kabinett hat das strike Rauchverbot zum 1. August 2009 abgeschafft. Die Neuregelung lässt das Rauchen in kleinen Einraum-Wirtshäusern und Nebenräumen wieder zu. Auch in Festzelten darf weiterhin geraucht werden. Die Raucherclubs werden dann überflüssig.
Voraussetzungen sind bei Raucher-Nebenräumen, dass diese vollständig abgetrennt und deutlich als Raucherraum gekennzeichnet sind. Kleine Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmeter Fläche dürfen ihren Gästen das Rauchen künftig auch dann gestatten, wenn sie keinen Nebenraum besitzen. Sie müssen sich dazu eindeutig als Rauchergaststätte ausweisen und dürfen nur kalte oder einfach zubereitete Speisen servieren. Überall wo das Rauchen erlaubt ist dürfen Kinder und Jugendliche keinen Zutritt haben.
Diskotheken können künftig abgetrennte Nebenräume für Raucher einrichten, wenn dort keine Tanzfläche existiert. Geschlossene Gesellschaften bleiben wie bisher vom Rauchverbot ausgenommen, solange sie in privatem Rahmen stattfinden, wie etwa Familienfeiern.
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Ärzte protestierten gegen die Lockerung und warnen vor den Gesundheitsgefahren. Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) betont hingegen, dass der Schutz der Gesundheit weiterhin Vorrang habe. Allerdings sei eine Neuregelung notwendig geworden, weil das alte Gesetz zu "Wildwuchs" in der Gastronomie geführt habe und vor allem von Tausenden von Raucherclubs systematisch unterlaufen worden sei.
Interessanterweise landet die bayerische Staatsregierung nach dem Zurückrudern ziemlich genau dort, wo der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Jahr 2006 vom damaligen Minister Werner Schnappauf schon einmal lag. Da aber im damaligen Kabinett mehrere Raucher vertreten waren, gab es früh Rufe nach Lockerungen. Diesen begegnete der übereifrige Fraktionschef Georg Schmid, genannt "Schüttel-Schorsch", mit einem Gegenschlag und dem Entwurf des strengsten Rauchverbots in der Bundesrepublik, das praktisch keine Ausnahmen mehr zuließ. Damit hat die CSU gehörig über das Ziel hinausgeschossen und sich den Unmut großer Teile der Bevölkerung zugezogen. Die jetzige neue alte Regelung soll nach Söders Worten der bayerischen Lebensart gerecht werden und den Rechts- und Gesellschaftsfrieden im Land wieder herstellen.
Der VEBWK (Verein für den Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur), der energisch gegen das alte Gesetz gekämpft hat, zeigt sich erleichtert. Dennoch sind nicht alle Wirte zufrieden. Sie sehen Probleme in der praktischen Umsetzung und bemängeln die nun unklarere Rechtslage. Vor allem ist weitgehend ungeklärt, ob und welche Mahlzeiten in Rauchergaststätten serviert werden dürfen: Wo konkret verläuft die Trennlinie zwischen "kalten oder einfach zubereiteten Speisen", die in Raucherkneipen erlaubt sind, und "schwierigen" Gerichten, die verboten sind? Probleme erwarten außerdem Inhaber von Szenekneipen, Sportlerheimen und Vereinslokalen. Wegen des Zutrittsverbots für Minderjährige befürchten sie massive Rückgänge jugendlicher Gäste. Und auch typische Dorfwirtshäuser, in denen man sich seit jeher gern zu kalten und warmen Brotzeiten und zum Plaudern trifft, haben künftig nicht mehr die Möglichkeit, den Raucherclub als Kompromisslösung zu wählen, die meist sowohl von rauchenden als auch nichtrauchenden Gästen akzeptiert wurde.
» 2 Kommentare
1"Liberaler, aber unklarer" am Montag, 9. Februar 2009 17:56
Als Raucher kann ich die Lockerung des Rauchverbots nur begrüssen. Aber warum kann de Regierung nicht klar formulieren unter welchen Voraussetzungen in Eckkneipen geraucht werden darf? Was sind einfache Speisen? Das ist Auslegungssache, und jeder mag das anders sehen. Dem Wirt hilft das alles nicht weiter. wenn er wegen falscher Auslegung Strafe zahlen muss ist er de rLeidtragende. Warum muss es immer so kompliziert sein?
2Kommentar am Donnerstag, 26. März 2009 13:07
Aus Sicht eines Kneipenbetreibers, der eine Raucherkneipe mit über 75 qm und mit durchaus stattlichem Speisenangebot betreibt, kann ich der "Lockerung" nichts Positives für meinen Kneipenbetrieb abgewinnen. Es ist eine freie Entscheidung der Gäste, ob diese eine klar (am Eingang) gekennzeichnete Raucherkneipe betreten wollen oder nicht. Raucher- und Nichtrauchergaststätten können nebeneinander unterschiedliche Kundenbedürfnisse bedienen.Warum soll ich Raucher vom Hauptraum (Theke) vertreiben?
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