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Dienstag, 7. Februar 2012

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Karlsruhe: Rauchverbot und Raucherclubs in Bayern verfassungskonform Drucken Weiterempfehlen

BildKarlsruhe – Erneut hat sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Rauchverbot beschäftigt. Bayern trifft es tatsächlich in Sachen Rauchergesetze am Härtesten: Das absolute Rauchverbot in bayerischen Gaststätten ist mit dem Grundgesetz vereinbar und somit verfassungskonform. Die absolut im Trend liegenden Raucherclubs, die sich vielerorts gegründet haben, seien jedoch auch nicht zu beanstanden, so Karlsruhe.

 

Der Richter verwies auf seinen Beschluss vom 30. Juli 2008, wonach ein absolutes Verbot ohne Ausnahmen aus Gründen des Gesundheitsschutzes zulässig ist. Damit wies das Gericht die Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte ab.


Die in Bayern weit verbreiteten Raucherclubs führen demnach nicht zu einer Ungleichbehandlung der Gastwirte. Ihre Berufsfreiheit werde dadurch nicht verletzt, weil jeder Betreiber eines Lokals die gleiche Möglichkeit habe, einen solchen Club einzurichten. Ein Raucherclub erfüllt jedoch nur dann die gesetzlichen Voraussetzungen, wenn er einen festen Mitgliederbestand sowie eine geregelte Mitgliederstruktur habe, „Laufkundschaft“ zurückweise und keinen Erwerb der Mitgliedschaft am Eingang des Lokals ermögliche.


Andere Ausnahmen, wie abgetrennte Raucherräume oder Sonderregelungen für Einraumkneipen wie in anderen Bundesländern, gibt es in Bayern nicht.

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