Es darf nun doch wieder gequalmt werden! - Wie jetzt...?
In den meisten Bundesländern galten bisher auch Rauchverbote in so genannten Einraumkneipen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese nun gekippt und gleichzeitig eine gesetzliche Nachbesserung gefordert. Bis zum 31. Dezember 2009 muss eine Neufassung der Gesetze erfolgen. So lange gilt wieder einmal eine neue Übergangsregelung: Einraumkneipen, die kleiner sind als 75 Quadratmeter, dürfen sich nun auch als Raucherkneipen bezeichnen.
Voraussetzung ist jedoch, dass in diesen Kneipen keine selbst zubereiteten Speisen angeboten werden und dass der Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren verboten ist. Des Weiteren dürfen auch Diskotheken einen Raucherraum ausweisen, wenn auch dort sichergestellt ist, dass nur Personen über 18 Zutritt haben. In diesen Raucherräumen in Diskotheken darf sich jedoch keine Tanzfläche befinden.
Mit dem Karlsruher Urteil wurden konkret die Rauchverbote in Baden-Württemberg und Berlin für verfassungswidrig erklärt. Da aber in den meisten anderen Bundesländern ähnliche Regelungen bestehen, müssen auch dort die Rauchverbote in Gaststätten überarbeitet werden. Lediglich die Gesetzte in Bayern und im Saarland entsprechen gemäß dem jüngsten Urteil dem Grundgesetz. Wo es keine Ausnahmen vom Rauchverbot gibt, so der Tenor der Richter, kann es auch keine Diskriminierung von Einraumgaststätten geben.
Die Diskussion um das Rauchverbot in Deutschland ist also noch lange nicht zu Ende. Man könnte sogar vermuten, dass es jetzt erst noch mal richtig los geht. Es bleibt also spannend!
Was eigentlich genau unter "zubereiteten Speisen" zu verstehen ist, scheint ebenfalls Anlass zur Diskussion zu geben. Nutzen Sie zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch hierzu unser Diskussionsforum!