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Und das in doppelter Hinsicht: Einerseits wird im Bundesland mit dem auf dem Papier strengsten Rauchverbot in Tausenden von Raucherclubs gequalmt was das Zeug hält. Und andererseits herrscht zunehmend dicke Luft beim Streit um den Vollzug, die Auslegung und die Details des Gesundheitsschutzgesetzes, das das Rauchverbot regelt.
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Gegen das Rauchverbot wehren sich die Gastwirte mit der Durchführung geschlossener Gesellschaften oder der Gründung von Raucherclubs, in denen das Rauchen weiterhin erlaubt ist. Viele dieser Clubs sind im Verein zum Erhalt der Bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) zusammengeschlossen, der Popularklage gegen das Gesetz beim Bayerischen Verfassungsgericht eingelegt hat und die Einführung der so genannten „spanischen Lösung“ fordert, nach der Wirte kleiner Lokale selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Nichtraucher- oder eine Raucherkneipe betreiben. Der VEBWK ist nach eigenen Angaben mittlerweile der drittgrößte Verein im Lande, nach dem ADAC und dem FC Bayern München. Die große Zunahme dieser Clubs ist einer Nichtraucherinitiative ein Dorn im Auge, die daher vor dem Bayerischen Verfassungsgericht klagt und sämtliche Ausnahmen des Rauchverbotes unterbinden lassen will. Zudem beschweren sich immer mehr Nichtraucher darüber, dass sie, die ja eigentlich durch das Rauchverbot geschützt werden sollen, keine Gaststätten mehr besuchen könnten, da es in einigen Orten fast nur noch Raucherclubs gebe. Eine zugegeben groteske Situation, die vom Gesetzgeber nicht so gewollt sein kann.
Der Münchner Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle hat sich deshalb vor einigen Tagen für ein Verbot der Raucherclubs ausgesprochen, was wiederum heftige Kritik seitens der Raucher auslöste. Sogar der Städtetag hat die Bayerische Regierung angegriffen, dass sie das Gesundheitschutzgesetz mit seinem Hintertürchen für Raucherclubs zu lax handhabe. Der Präsident des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes (BHG), Siegfried Gallus, fordert wegen der ständigen Querelen ein Aussetzen des Gesetzes, bis das Verfassungsgericht endgültig über die Zulässigkeit von Raucherclubs und anderer Ausnahmen und Sonderregelungen entscheiden hat, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Erst im März wurde von der Staatsregierung das Rauchverbot in Bierzelten vorläufig bis Januar 2009 außer Kraft gesetzt.
Einen Dämpfer haben die Richter mittlerweile aber auch zu strengen Auslegungen des Gesetzes erteilt. So urteilte das Verwaltungsgericht München, dass ein Moosburger Wirt seinen Gästen sehr wohl das Rauchen gestatten dürfe, sofern er nicht jedermann, sondern nur Gästen, die Mitglied eines Clubs sind, Zutritt gewährt. Das Landratsamt Freising hatte dem Gastronomen mit dem Entzug seiner Lizenz gedroht, wenn er sich nicht an das Rauchverbot halte. Dieser hatte mit Unterstützung des VEBWK geklagt und Recht bekommen. Die Erlaubnis gilt vorläufig, bis eine endgültige Entscheidung in der Sache fällt.
Das Bayerische Gesundheitsministerium wertet das Rauchverbot in seiner jetzigen Form hingegen als Erfolg: Im Vergleich zum Silvesterabend 2007 mit geschätzten 800 rauchfreien Gaststätten gebe es nun 40.000 Nichtraucherlokale in Bayern. Minister Otmar Bernhard wies darauf hin, dass der Gesetzgeber das Rauchen in Privaträumen nicht verbieten könne und wolle, weder in den eigenen vier Wänden, noch in nicht öffentlich zugänglichen Clubräumen.
Die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts München kann hier eingesehen werden.
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