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Shisha-Bars im Saarland zunächst weiterhin zulässig Drucken Weiterempfehlen
Donnerstag, 27. März 2008

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat am 27. März 2008 entschieden, dass im Saarland Gaststätten, die ausschließlich das Rauchen von Wasserpfeifen anbieten, vorläufig weiter betrieben werden dürfen. Für solche reinen Shisha-Bars wird der Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes im Rahmen einer einstweiligen Anordnung für zunächst drei Monate außer Kraft gesetzt.

 

In der Begründung wird unter anderem angeführt, dass Shisha-Bars nahezu ausschließlich von Interessenten des Wasserpfeifenrauchens genau zu diesem Zweck aufgesucht werden. Nicht rauchende Gäste, auf deren Schutz das Nichtraucherschutzgesetz naturgemäß abzielt, seien somit - abgesehen von möglicherweise nicht rauchenden Beschäftigten - durch eine Ausnahmeregelung für Wasserpfeifenlokale nicht nennenswert benachteiligt.

Die Inhaber einer Shisha-Bar hatten Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil sie rund 70% ihres Umsatzes über das Wasserpfeifenrauchen erwirtschaften und sich bei dessen Verbot in ihrer Existenz bedroht fühlten. Das Saarländische Nichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in Gaststätten, sieht aber Ausnahmen für inhabergeführte Gaststätten ohne weitere familienfremde Angestellte und abgetrennte Raucherräume aus.

Der Beschluss des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes kann hier eingesehen werden.

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