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Rauchverbot in Rheinland-Pfalz eingeschränkt |
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Donnerstag, 14. Februar 2008 |
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In Rheinland-Pfalz haben Gastwirte erstmals vor Gericht einen Erfolg gegen das Rauchverbot errungen. In einer Eilentscheidung des Koblenzer Verfassungsgerichtshofes darf in Rheinland-Pfalz in kleinen Gaststätten, die nur einen Gastraum besitzen, vorläufig weiterhin geraucht werden.
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Geklagt hatten fünf Wirte, die glaubhaft darlegen konnten dass das Rauchverbot ihre Existenz gefährdet. Das Nichtraucherschutzgesetz in Rheinland-Pfalz sieht vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden darf, wenn diese nicht größer sind als der Hauptgastraum. Diese Regelung wurde vom Gericht bis zu einer endgültigen Entscheidung für kleine, inhabergeführte Kneipen ohne Beschäfigte außer Kaft gesetzt. Grund hierfür ist, dass Betriebe ohne Nebenraum stärker durch das Rauchverbot beeinträchtigt sind, da sie keine Raucherräume einrichten können.
Diese Entscheidung hat teilweise Hoffnungen genährt, dass auch in anderen Bundesländern seitens der Politik noch einmal über die Rauchverbote nachgeadcht wird. So vertritt der Verfassungsrechtler Rupert Scholz die Ansicht, dass die Koblenzer Entscheidung Signalwirkung haben könnte. Seiner Ansicht nach gelten die Argumente der Existenzbedrohung durch das Rauchverbot, die in Rheinland-Pfalz zum Urteil führten, etwa auch für Bayern, wo das bundesweit restriktivste Rauchverbot gilt. Es sieht keinerlei Ausnahmen vor, auch nicht in Nebenräumen. Demgegenüber sieht sich die bayerische Staatsregierung durch das Urteil in ihrer strengen Haltung bestätigt. Wenn es keine Ausnahmen gebe, würden auch keine Wettbewerbsnachteile für kleine Gaststätten geschaffen, heißt es dort: "Wir haben das Nebenraum-Schlupfloch von vorneherein gestopft".
Es ist aber andererseits nicht gänzlich auszuschließen, dass das Koblenzer Gericht im Hauptsacheverfahren argumentiert, die betreffende Benachteiligung könne auch durch ein generelles Rauchverbot wie in Bayern aufgehoben werden und den Gesetzgeber in anderen Bundesländern dazu ermuntert, das Rauchverbot in der Gastronomie nach bayerischem Vorbild auszuweiten.
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