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Rauchen in Mecklenburg-Vorpommern |
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Überblick: |
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Nichtraucherschutzgesetz
in Kraft seit 01.08.2007 (01.01.2008)
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Rauchen verboten in
- Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars
- Diskotheken
- Festzelten
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Rauchen erlaubt in
- Außengastronomie
- ausgewiesenen Raucherräumen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars, Diskotheken und Festzelten
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| Hinweispflicht auf das Rauchverbot sowie Kennzeichnungspflicht für Raucherräume. |
| Bei Verstoß drohen Bußgelder für Gastronomen und Gäste. |
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In Mecklenburg-Vorpommern gilt das Nichtraucherschutzgesetz seit 01.08.2007, für den Gastronomiebereich seit 01.01.2008.
Das Rauchverbot gilt für Gaststätten, Kneipen, Bars, Nachtclubs, Festzelte, sowie in allen weiteren geschlossenen gastronomischen Betrieben.
Davon ausgenommen ist die Außengastronomie.
Raucherräume:
Das Rauchen ist weiterhin gestattet in eigenen, geschlossenen Raucherräumen. Diese Regelung gilt auch für Diskotheken.
Kennzeichnungspflicht:
Auf das Rauchverbot ist deutlich sichtbar hinzuweisen, Raucherräume sind deutlich als solche zu kennzeichnen.
Bußgelder:
Bei Verstößen drohen Gästen Bußgelder bis € 500, Gastronomen bis € 10.000.
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| Weiterführende Informationen: |
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