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Überblick: |
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Nichtraucherschutzgesetz
in Kraft seit 01.08.2007
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Rauchen verboten in
- Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars
- Diskotheken
- Festzelten
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Rauchen erlaubt in
- Außengastronomie
- ausgewiesenen Raucherräumen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken
- abgetrennten Bereichen von Festzelten
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| Hinweispflicht auf das Rauchverbot und Kennzeichnungspflicht für Raucherräume/-bereiche |
| Bei Verstoß drohen Bußgelder für Gastronomen und Gäste. |
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Das Rauchverbot gilt in allen Gaststätten und Discotheken in vollständig umschlossenen Räumen sowie für im Reisegewerbe betriebene Gaststätten.
Davon ausgenommen sind neben der Außengastronomie auch Beherberungsstätten, die Getränke und Speisen nur an die eigenen Hausgäste ausgeben.
Raucherräume:
Das Rauchen ist weiterhin erlaubt in vollständig abgetrennten Nebenräumen.
Kennzeichnungspflicht:
Auf das Rauchverbot ist an den öffentlichen Zugängen der Einrichtungen bzw. Gebäude deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen am Eingang deutlich als solche gekennzeichnet sein.
Bußgelder:
Sowohl Gäste als auch Gastronomen müssen bei Verstößen mit Geldbußen rechnen. Deren Höhe wird von den lokalen Ordnungsbehörden festgesetzt.
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| Weiterführende Informationen: |
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