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Rauchen in Rheinland-Pfalz Drucken Weiterempfehlen

 

Überblick:

Nichtraucherschutzgesetz

in Kraft seit 15.02.2008;

Änderung für 2009 verabschiedet 

 

 Rauchen verboten in
  • Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars 
  • Diskotheken 
 Rauchen erlaubt in
  • Bier-, Wein- und Festzelten
  • Außengastronomie
  • ausgewiesenen Raucherräumen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und Diskotheken
Hinweispflicht auf das Rauchverbot und Kennzeichnungspflicht für Raucherräume.
Bei Verstoß drohen Bußgelder für Gastronomen und Gäste.

 

 

 

Das bestehende Gesetz wird mit Beschluss des Landtags vom 17.03.2009 geändert. 

Dann haben die Betreiber kleiner Gaststätten mit nur einem Gastraum und einer Fläche von weniger als 75 Quadratmetern die Wahlfreiheit zu entscheiden, ob sie eine Raucher- oder Nichtrauchergaststätte führen wollen. Voraussetzung für die Raucherlaubnis ist, dass "keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung" angeboten werden. Auch die Veranstalter nicht-kommerzieller geschlossener Gesellschaften dürfen entscheiden, ob sie das Rauchen gestatten wollen oder nicht.   

 

Das Rauchverbot gilt in allen gastronomischen Einrichtungen, die den Vorschriften des Gaststättengesetzes unterliegen.

 

Davon ausgenommen sind neben der Außengastronomie auch Festzelte, die bis zu 21 Tagen an Ort und Stelle betrieben werden. Hier kann durch entsprechende Kennzeichnung das Rauchen erlaubt werden.

 

Raucherräume:

Das Rauchen ist weiterhin gestattet in durch ortsfeste Trennwände abgetrennten Nebenräumen. Sie müssen kleiner sein als die Haupträume. Dies gilt auch für Diskotheken, sofern sich im Raucherraum keine Tanzfläche befindet.

 

Kennzeichnungspflicht:

Auf das Rauchverbot ist insbesondere im Eingangsbereich deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen als solche gekennzeichnet werden.

 

Bußgelder:  

Bei Verstößen können je nach Art und Schwere Geldbußen verhängt werden. Hier müssen Gäste mit bis zu € 500, Gastronomen mit bis zu € 1.000 rechnen.

 

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 Weiterführende Informationen:

 

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