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Rauchen in Sachsen-Anhalt |
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Überblick: |
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Gesetz zur Wahrung des Nichtraucherschutzes
in Kraft seit 01.01.2008
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Rauchen verboten in
- Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars
- Diskotheken
- Festzelten
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Rauchen erlaubt in
- Außengastronomie
- ausgewiesenen Raucherräumen in Gaststätten, Restaurants, Kneipen, Bars und in Festzelten
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| Hinweispflicht auf das Rauchverbot und Kennzeichnungspflicht für Raucherräume. |
| Bei Verstoß drohen Bußgelder für Gastronomen und Gäste. |
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Das Rauchverbot gilt im Innenraum aller gastronomischen Betriebe.
Davon ausgenommen ist dementsprechend die Außengastronomie.
Raucherräume:
Das Rauchen ist weiterhin gestattet in vollständig abgetrennten Räumen, die klar als Raucherräume gekennzeichnet sind. Der Raucherraum muss hierbei nicht notwendig ein Nebenraum sein. Die Möglichkeit der Einrichtung von Raucherräumen gilt nicht für Diskotheken.
Kennzeichnungspflicht:
Auf das Rauchverbot ist an den öffentlichen Eingängen der Einrichtungen und Gebäude deutlich sichtbar hinzuweisen. Raucherräume müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet werden.
Bußgelder:
Bei Verstößen können bei Gästen und Gastronomen Bußgelder verhängt werden. Die Höhe der Bußgelder werden vom Gesetz nicht festgelegt.
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