Schon ab Juli 2010 sollte im Saarland eigentlich ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gelten. Gegen den Beschluss des Landtags vom Februar 2010 klagten einige Wirte und erlangten zunächst den Aufschub der neuen Regelung. Am 28. März 2011 hat der Verfassungsgerichtshof das strenge Nichtraucherschutzgesetz ohne jegliche Ausnahmen nun aber für verfassungskonform erklärt. Das bedeutet: Ab sofort darf in der Gastronomie an der Saar nicht mehr geraucht werden, auch nicht in Nebenräumen und Raucherkneipen.
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat die Verfassungsbeschwerden mehrerer Gastronomen gegen das neue Nichtraucherschutzgesetz abgewiesen. Das neue Gesetz hebt die bislang gültigen Ausnahmen vom Rauchverbot für inhabergeführte oder kleine Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Grundfläche auf. Somit gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen Gaststätten im Saarland.
Eine vorübergehende Ausnahme gibt es nur für jene Kneipen, deren Betreiber im Vertrauen auf den Fortbestand des vorherigen Gesetzes Umbaumaßnahmen durchgeführt und abgetrennte Nebenräume eingerichtet haben und über eine spezielle Ausnahmegenehmigung des Ministeriums verfügen. Betroffen sind etwa 190 Betriebe. Dort darf bis 1. Dezember 2011 noch geraucht werden, danach ist auch dort Schluss.