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Verschärftes Rauchverbot im Saarland ausgebremst Drucken Weiterempfehlen
Dienstag, 22. Juni 2010

Ab 1. Juli 2010 sollte im Saarland eigentlich das schärfste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands gelten. So hatte es der Landtag im Februar beschlossen. Vorgesehen war ein absolutes Rauchverbot ohne Ausnahmen auch für kleine Kneipen oder für Raucherräume. Die Klage einiger Wirte gegen diese Pläne hatte nun vorläufig Erfolg: Die Neuregelung wird zunächst nicht in Kraft treten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung gilt das bestehende Gesetz weiter.

 

Abschaffung aller Ausnahmen für kleine und inhabergeführte Gaststätten, Verbot von Raucherräumen, Erhöhung des Bußgeldes bei Verstößen – das sind die Eckpunkte des verschärften Nichtraucherschutzgesetzes, das ab 1. Juli im Saarland gelten sollte. Für Gastwirte, die im Vertrauen auf den Bestand der alten Regelung Umbauten für Nebenräume vorgenommen haben, sollte zwar eine Übergangsregelung bis 2011 greifen, aber einigen Betroffenen gingen die Vorschriften des neuen Gesetzes dennoch zu weit. Sie klagten vor dem Verfassungsgerichtshof des Saarlands, und die Richter nahmen die Klage als zulässig an.

In der Sache wurde zwar noch keine Entscheidung getroffen, dies wird voraussichtlich erst im nächsten Jahr passieren. Bis es dazu kommt haben die Richter allerdings zum Schutz der Kläger in einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass das neue Gesetz nicht in Kraft treten darf. Damit darf bis zum endgültigen Urteil in kleinen Raucherkneipen mit eingeschränktem Speiseangebot und in Nebenräumen von Gaststätten vorerst weiterhin geraucht werden.

Die Verfassungsrichter bestritten damit nicht das Recht des Landtags, ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie zu erlassen. Vielmehr bemängelten sie fehlende Übergangsregelungen und Entschädigungen für Wirte, die durch die Neuregelung besonders stark belastet würden. Dieser Fall gelte zum Beispiel für Wasserpfeifenlokale oder für hauptsächlich auf Raucher ausgerichtete Kleingaststätten, die geschlossen oder zur Einhaltung der neuen Vorschriften komplett umgestaltet werden müssten. Die Verfassungsrichter machten allerdings sehr deutlich, dass mit der einstweiligen Aussetzung des absoluten Rauchverbots keine Aussage über die Erfolgsaussichten der eigentlichen Verfassungsbeschwerden verbunden sei. Das abschließende Urteil könne auch vollkommen anders aussehen. Ohne vorläufigen Schutz könnten den Betreibern bis zum abschließenden Urteil aber „schwere und praktisch nicht mehr wieder gutzumachende wirtschaftliche Nachteile entstehen“.

Vertreter der Regierungskoalition in Saarbrücken zeigten sich teilweise enttäuscht, aber in ihrer Absicht des konsequenten Nichtraucherschutzes unbeeindruckt. Ministerpräsident Müller zeigte sich gelassen. Grünen-Chef Ulrich gehe davon aus, dass das strenge Rauchverbot umgesetzt wird. Möglicherweise muss das Gesetz nach dem Urteil aber entsprechend angepasst werden.

 

Direkt zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes 

Siehe auch:

Shisha-Bars im Saarland weiterhin zulässig 

fidiboo-Raucherführer: Rauchen im Saarland 

 

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