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4.Juli: Bayern entscheidet über totales Rauchverbot Drucken Weiterempfehlen
Dienstag, 1. Juni 2010

Nachdem das Volksbegehren im vergangenen Jahr erfolgreich war, werden nun alle wahlberechtigten Bürger Bayerns an die Urnen gerufen, um selbst zu entscheiden: absolutes Rauchverbot ohne jegliche Ausnahme oder liberale Regelung mit Raucherzimmer und Raucherkneipen. Einer Umfrage der Uni Bamberg zufolge zeichnet sich eine Mehrheit für das Totalverbot ab. Gleichzeitig äußerten 80 Prozent der Befragten, dass sie sich nicht ausreichend über den Volksentscheid informiert fühlen. Wir wollen Abhilfe schaffen und haben beide Gesetze detailliert gegenübergestellt und weitere Informationen gesammelt.

 

Die ödp hatte 2009 zusammen mit diversen Verbänden das Volksbegehren "Leben und Leben lassen - für echten Nichtraucherschutz in Bayern" gestartet und war erfolgreich: Ausreichend viele Bürger gaben ihre Unterschrift. Nach Ablehnung des Gesetzentwurfs durch den Landtag dürfen nun alle Wahlberechtigten entscheiden.

 

NEIN-PlakatEs geht hauptsächlich um die Frage, ob in Bayern künftig ein totales Rauchverbot in der Gastronomie gelten soll, oder ob die bisherigen Regelungen mit Raucherzimmern und Raucherkneipen beibehalten werden sollen. In allen anderen Punkten unterscheidet sich der Gesetzentwurf kaum von der geltenden Norm (siehe unsere Gegenüberstellung unten).

 

Dabei hatte Bayern 2008 bereits das strengste deutsche Rauchverbot. Es stieß auf herbe Kritik bei Rauchern und Wirten und wurde - nach ersten Lockerungen noch im Jahr 2008 - nach den großen Verlusten bei der Landtagswahl 2009 mittels Ausnahmeregelungen für Bierzelte, Nebenräume und kleine Kneipen stark liberalisiert. Das wiederum ging den Rauchgegnern zu weit, und sie starteten das Volksbegehren.

 

Ihren Angaben zufolge seien trotz eines grundsätzlichen Rauchverbots nur noch 65 Prozent der Gaststätten Bayerns rauchfrei. Sie stützen sich auf eine angeblich repräsentative Umfrage, die allerdings mit fingierten Gästeanrufen bei den Wirten durchgeführt wurde. Dem stehen die Angaben der Raucher entgegen, denen zufolge etwa 85 Prozent der Gaststätten rauchfrei seien. Diese Angaben werden im Übrigen von den Ordnungsbehörden gestützt. Mittlerweile hat sich der Verdacht erhärtet, dass die Umfrageergebnisse der Rauchergegner manipuliert oder gefälscht seien.

 

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob eine Verschärfung des Gesetzes überhaupt notwendig ist, oder ob die konsequente Durchsetzung der geltenden Regelungen nicht ausreichen würde. Denn bereits das erste Gesetz wurde von den Behörden nicht streng auf Einhaltung kontrolliert. Ebenso ist es bei der aktuell gültigen Fassung: spezielle Kontrollen gibt es nicht. Lediglich bei den ohnehin anfallenden Routinekontrollen wird auf das Rauchverbot geachtet. So kommt es, dass in vielen Gaststätten, die eigentlich rauchfrei sein müssten, dennoch geraucht wird. Bei konkreten Beschwerden von Gästen treten die Behörden selbstverständlich in Aktion, so Daniela Schlegel vom Münchner Kreisverwaltungsreferat. Allerdings gehen immer weniger Beschwerden ein. Also alles nur heiße Luft?

 

Nun ist der 13 Millionen Euro teure Volksentscheid aber einmal angesetzt, und der Wähler hat das Wort. Dabei wussten im Mai die meisten Bürger nicht einmal, dass es einen Volksentscheid gibt. Das Interesse ist bislang eher gering. Das mag auch an der Jahreszeit liegen: Selbst in einem durchwachsenen Sommer fällt das Rauchverbot im Inneren nicht so sehr ins Gewicht, weil sich die meisten Gäste ohnehim im Freien aufhalten, oder der Gang vor die Tür zum Rauchen weniger lästig ist als im kalten Winter. Das könnte eine Gefahr für die Gegner des Rauchverbots darstellen: Bürger, die nicht an der Abstimmung teilnehmen, könnten dem Totalverbot damit zum Sieg verhelfen. Für sie kommt dann möglicherweise in der kalten Jahreszeit das böse Erwachen.

 

Fakten zum Volksentscheid  

 

Wir haben eine Übersicht erstellt, wie Sie abstimmen müssen, wenn sie das totale Rauchverbot befürworten oder die aktuelle Regelung beibehalten wollen. Außerdem zeigen wir durch direkte Gegenüberstellung, wo sich die beiden Gesetze konkret unterscheiden - damit sich niemand "verwählt"!

 

Gesetzentwurf des Volksbegehrens 
Bestehende Regelung: 
GSG vom 1.8.2009
   
Rauchverbot in:   
  • öffentlichen Gebäuden;
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (hier auch im Außenbereich);
  • Hochschulen, Bildungseinrichtungen für Erwachsene;
  • Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens;
  • Heimen;
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen;
  • Sportstätten;
  • Gaststätten;
  • Verkehrsflughäfen  
Rauchverbot in: 
  • öffentlichen Gebäuden;
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (hier auch im Außenbereich);
  • Hochschulen, Bildungseinrichtungen für Erwachsene;
  • Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens;
  • Heimen;
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen;
  • Sportstätten;
  • Gaststätten;
  • Verkehrsflughäfen
Ausnahmen:   

In bestimmten Einrichtungen können Raucherräume ausgewiesen werden. Diese Ausnahme gilt nicht für Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, für Kultur- und Freizeiteinrichtungen, für Sportstätten und für Gaststätten.

Der Leiter psychiatrischer Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten kann weitere Ausnahmen genehmigen.

 

In Gaststätten gilt ein absolutes Rauchverbot ohne jegliche Ausnahmen! Raucherräume, Raucherkneipen, Raucherclubs sind nicht zulässig!

 

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Ausnahmen:   

In allen Einrichtungen können Raucherräume ausgewiesen werden. Dies ist in Diskotheken nur für Räume ohne Tanzfläche zulässig.

 

 

 

Der Leiter psychiatrischer Krankenhäuser und Justizvollzugsanstalten kann weitere Ausnahmen genehmigen.

Rauchen erlaubt in:   
  • privaten Räumen und Wohnungen;
  • Vernehmungsräumen der Polizei und der Gerichte;
  • Zusammenhang mit künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Teil der Darbietung ist 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Rauchen erlaubt in:   
  • privaten Räumen und Wohnungen;
  • Vernehmungsräumen der Polizei und der Gerichte;
  • Zusammenhang mit künstlerischen Darbietungen, bei denen das Rauchen Teil der Darbietung ist;
  • Bier-, Wein- und Festzelten sowie Festhallen, die nur vorübergehend an einem Ort genutzt werden
  • in Rauchergaststätten (getränkegeprägten Gaststätten mit weniger als 75qm Gastfläche, die als Raucherlokal gekennzeichnet sind und Minderjährigen keinen Zutritt erteilen)
Gültig ab 1.8.2010, falls der Entwurf beim Volksentscheid die Mehrheit erringt.      Gültig seit 1.8.2009  

Weitere Informationen zum Initiator:

Aktionsbündnis "Ja zum Nichtraucherschutz"

Logo JA
 

Weitere Informationen zum Unterstützer:

Aktionsbündnis "Bayern sagt Nein - für Freiheit und Toleranz"

NEIN-Logo

Offizielle Seite zum Volksbegehrens beim Bayerischen Landesamt für Statistik 

Hier finden Sie Informationen über den Ablauf der Wahl und Muster des Stimmzettels. Zudem werden hier auch die amtlichen Endergebnisse bekannt gegeben.

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung zum Volksentscheid:
Ablauf, Ziel und Begründung der Antragsteller sowie beide Gesetzestexte

Diese Übersicht wurde mit viel Sorgfalt zusammengestellt. Wir können für Fehler dennoch keine Haftung übernehmen. Ein Service von fidiboo.de.

 

Unabhängig vom Volksbegehren bietet fidiboo.de im Raucherführer ein Verzeichnis raucherfreundlicher und rauchfreier Gastronomiebetriebe. Alle Wirte können sich kostenlos und unverbindlich eintragen.  

 

Weiterführende Informationen:

Leben und leben lassen - Volksbegehren Nichtraucherschutz der ödp Bayern

Rauchen in Bayern - Ausführliche Informationen zum geltenden Nichtraucherschutz in Bayern

 

Siehe auch:

ödp Bayern will Volksabstimmung über Rauchverbot

Raucherführer: Verzeichnis raucherfreundlicher und rauchfreier Gaststätten in ganz Deutschland

 

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