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Hessen lockert Rauchverbot Drucken Weiterempfehlen
Mittwoch, 17. März 2010

In Hessens kleinen Kneipen darf ab sofort wieder geraucht werden. Das ist der Kern des novellierten Nichtraucherschutzgesetzes, das der Landtag am 3. März 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat. Ein Gegenentwurf der Grünen für ein strikteres Rauchverbot fand hingegen keine Mehrheit. Außer Einraumkneipen können nun auch Spielkasinos und geschlossene Gesellschaften ihren Gästen das Rauchen gestatten. Der Hotel- und Gaststättenverband begrüßte die Änderung als ein "klares Bekenntnis zur Freiheit des mündigen Bürgers", die endlich Rechtssicherheit schaffe.

 

Bedingung für eine Raucherlaubnis in den Einraumkneipen ist, wie mittlerweile auch in vielen anderen Bundesländern, dass dort kein abgetrennter Nebenraum vorhanden ist und dass die Gastfläche nicht größer als 75 Quadratmeter ist. Zudem muss die Gaststätte "getränkegeprägt" sein, darf also keine oder höchstens kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten. Personen unter 18 Jahren haben keinen Zutritt in Raucherkneipen.

 

Durch eine verpflichtende Kennzeichnung am Eingang der Lokale ist für die Bürger künftig ersichtlich, ob es sich um eine Raucherkneipe handelt. So könne jeder Gast entscheiden, ob er das Lokal betreten möchte oder nicht, so CDU-Gesundheitsexperte Ralf-Norbert Bartelt. Insgesamt halte man aber am Nichtraucherschutz in der Öffentlichkeit fest. Für Speisegaststätten und Restaurants bleibe das Rauchverbot unverändert bestehen. Die Opposition kritisiert die Gesetzesänderung und bemängelt, dass die Menschen in den Lokalen nun einer "hohen Dauergefahr" ausgesetzt seien.  

 

Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Hessen begrüßt die Gesetzesnovelle. Damit sei die Rechtslage endlich den tatsächlichen Gegebenheiten in der hessischen Gastronomie angepasst worden. Wirte getränkegeprägter Einraumgaststätten könnten nun bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen frei entscheiden, ob sie das Rauchen in ihren Räumlichkeiten gestatten wollen oder nicht. Eine Neuregelung der Gesetzeslage in Hessen war auf Grund des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 30. Juli 2008 notwendig geworden.

 

Auch private Gastgeber profitieren von den Anpassungen: Künftig können auch bei Familienfeiern, Betriebsjubiläen und weiteren "echten" geschlossenen Gesellschaften Gastgeber und Gastronomen selbst bestimmen, ob das Rauchen erlaubt sein soll oder nicht. Die Mehrheit der hessischen Gastronomie wird auch nach der Lockerung des Gesetzes rauchfrei bleiben oder ein deutlich überwiegendes Angebot für nicht rauchende Gäste anbieten, so der DEHOGA.

 

In unserem Raucherführer haben wir die Details der Neuregelung, weiterführende Links sowie den neuen Gesetzestext zusammengestellt.

 

Direkt zum fidiboo-Raucherführer: Rauchen in Hessen

 

 

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