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Raucher in Nordrhein-Westfalen können aufatmen |
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Mittwoch, 1. Juli 2009 |
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Mit der Regierungsmehrheit von CDU und FDP hat der Landtag in Düsseldorf das Nichtraucherschutzgesetz gelockert. Damit ist es jetzt amtlich: In Ein-Raum-Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf wieder offiziell gequalmt werden. Bedingung ist jedoch, dass diese als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist, dass Minderjährige keinen Zutritt haben und keine „zubereiteten Speisen“ angeboten werden. Damit wurde die Übergangsregelung, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Jahr eingeführt wurde, in geltendes Recht umgesetzt. Kritiker monieren, dass die neue Regelung den schlechtesten Nichtraucherschutz in ganz Deutschland böte.
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SPD und Grüne stimmten zwar gegen die Novelle - ebenso der praktizierende Mediziner und Spitzenfunktionär mehrerer Ärzteorganisationen, Rudolf Henke von der CDU-Fraktion. Die Opposition warf der Landesregierung vor, keinen Mut zu einem konsequenten Rauchverbot zu haben. Die schwarz-gelbe Koalition sei vor der Lobby des Hotel- und Gaststättenverbands eingeknickt, kritisierte die SPD. Die Grünen sehen in der Novelle in NRW bundesweit die schlechteste Regelung und kein Gesetz das Nichtraucher schützt, sondern die Raucher. Neben den Sonderregelungen für kleine Kneipen und Raucher-Clubs besteht zusätzlich die Möglichkeit von Sondergenehmigungen für Brauchtumsveranstaltungen in Festzelten und geschlossenen Gesellschaften.
Im Vergleich zum alten Gesetz, das seit 1. Januar 2008 gilt, kommt somit letztlich nur eine weitere Ausnahmeregelung für Einraumkneipen ohne abtrennbaren Nebenraum hinzu. Für die Kennzeichnung der Raucherlokale wurde ein eigenes Symbol vorgeschrieben (siehe Abbildung links). Ansonsten bleibt alles beim Alten.
Der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) versprach, die Problematik mit den Raucher-Clubs "im Auge zu behalten". Seine Fraktion verlangte, dem Landtag nach drei Jahren einen Erfahrungsbericht zur Entwicklung der Raucher-Clubs vorzulegen. Insbesondere müsse der Schutz der Gastronomie-Beschäftigten vor den Gefahren des Qualms überwacht werden. Ein generelles Rauchverbot komme aber nicht infrage, so CDU und FDP.
Weiterführende Informationen:
fidiboo-Raucherführer: Rauchen in Nordrhein-Westfalen
» 2 Kommentare
1Kommentar am Dienstag, 28. Juli 2009 07:15
Bekommt man dieses Symbol als Aufkleber, falls ja wo? Eine bessere Qualität zum Ausdrcken würde auch schon reichen. Vielen Dank im Voraus
2"Symbol zum Ausdrucken" am Dienstag, 28. Juli 2009 14:10
Leider bieten auch die Webseiten des Landes NRW keine Informationen, wo man Aufkleber mit dem Symbol bekommen kann. Einzig in der "Landtagsdrucksache" mit dem Gesetzentwurf wird in Anlage 1 eine etwas bessere Version des Symbols (etwa 15 cm Durchmesser) gezeigt, die evtl. zum Ausdrucken taugen könnte. Die Drucksache findet man als "Weiterführende Info" unter Rauchen in NRW - oder direkt hier.
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