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Vorausgegangen war dem Beschluss eine hitzige Debatte, in der SPD und Grüne der CSU vorwarfen, den Gesundheitsschutz „auf dem Altar der Koalitionsvereinbarung und einer falsch verstandenen Freiheit" zu opfern. Die CSU war nach dem Verlust der Landtagsmehrheit in Sachen Rauchverbot umgeschwenkt. Die Grünen kritisierten, dass durch die Änderung die Angestellten in der Gastronomie nicht mehr geschützt würden. Die Grünen-Fraktion und die Freien Wähler hatten jeweils einen eigenen Entwurf zur Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes vorgelegt, die beide abgelehnt wurden. Auch sechs Abgeordnete der Koalition verweigerten dem neuen Gesetz ihre Zustimmung.
Gesundheitsminister Markus Söder (CSU) betonte, dass sich das bislang geltende Gesetz als nicht praktikabel erwiesen habe und deshalb nachgebessert werden müsse. Die Meinung vieler Bürger, die sich durch das strenge Rauchverbot in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt sahen, müsse berücksichtigt werden. Die große Zahl der Raucherclubs habe zudem gezeigt, dass das bisherige Gesetz unterlaufen wurde. Der Passus im alten Gesetz, der ein Schlupfloch für die umstrittenen Raucherclubs geöffnet hatte, wurde gestrichen. Raucherclubs sind somit künftig nicht mehr erlaubt. Die FDP hatte die Überarbeitung des Rauchverbots im Koalitionsvertrag durchgesetzt und betonte, dass Raucher dank der Neuregelung nicht länger „wie Aussätzige" behandelt und vor die Türe geschickt würden, gleichzeitig aber der Nichtraucherschutz erhalten bleibe.
Sind Speisen in Raucherlokalen erlaubt?
Keine Rede mehr ist im neuen Gesetz von einer Einschränkung der Ausnahmen vom Rauchverbot auf Lokale, die keine, nur kalte oder nur „einfach zubereitete warme Speisen" anbieten. Diese ursprünglich vorgesehene Klausel sorgte für heftige Kritik und auch für Widerstand vom Städtetag. Um die Arbeit der für die Kontrollen zuständigen örtlichen Behörden zu erleichtern hatte er gefordert, dass alle Speisen erlaubt sind. Tatsächlich gibt es breiten Interpretationsspielraum bezüglich der Frage, was einfach zubereitete Speisen sind. Von einer klaren Rechtslage war man mit dieser Formulierung weit entfernt. CSU und FDP hatten sich in dieser Frage bereits im März auf einen Kompromiss geeinigt. So ist im neuen Gesetz nicht mehr von „einfachen Speisen", sondern nur noch von „getränkegeprägter Gastronomie" die Rede. Damit wird das Rauchen in Wirtshäusern freigestellt, in denen die Gäste hauptsächlich trinken anstatt zu essen. In der Speisegastronomie gibt es demnach weiterhin keine Ausnahme vom Rauchverbot. Eine eindeutige Abgrenzung nimmt die jetzige Formulierung aber weiterhin nicht vor.
Nur eine Übergangslösung?
Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband forderte nach dem Hin und Her der vergangenen Jahre langfristige Rechtssicherheit für die Gastronomen. Ob das neue Gesetz wirklich das letzte Wort in Sachen Rauchverbot bleibt, bezweifeln jedoch selbst CSU-Mitglieder. So plant die EU für 2011 einen umfassenden Gesundheitsschutz mit strengen Vorgaben zum Nichtraucherschutz. Noch schneller könnte das neue Gesetz durch das Volksbegehren „Für echten Nichtraucherschutz" der ÖDP zu Fall kommen. Bei SPD und Grünen gibt es Überlegungen, dieses Volksbegehren zu unterstützen. Bislang wurden dafür schon 50.000 Unterschriften gesammelt. Notwendig für den Zulassungsantrag sind 25.000. ÖDP-Landesvorsitzender Bernhard Suttner ist sich daher auch ziemlich sicher, dass das neue Gesetz „ein Gesetz für den Papierkorb der Geschichte" ist. Das Volk werde im Volksbegehren den Kniefall der Regierung vor der Tabaklobby korrigieren.
Kein Zwang zur Raucherlaubnis
Wer kümmert sich aber nun um die Belange der Nichtraucher um all jene, die sich mit Freude an die qualmfreie Gastronomie gewöhnt hatten? Nicht vergessen werden sollte natürlich bei dieser Debatte, dass es den Wirten jederzeit frei steht, am alten strengen Rauchverbot in ihren Lokalen festzuhalten. Jeder Gastronom kann selbstverständlich selbst entscheiden, ob er eine reine Nichtrauchergaststätte betreibt und das Rauchen dort untersagt bzw. von den neuen Ausnahmeregelungen keinen Gebrauch macht.
fidiboo.de hat daher den Raucherführer erweitert und eine neue Kategorie eingeführt: In das Verzeichnis der Rauchfreien Gastronomiebetriebe können sich alle Wirte kostenlos eintragen, die ihren Betrieb rauchfrei halten und damit z.B. speziell auch auf die Zielgruppe der Nichtraucher, Familien usw. setzen.
Weiterführende Informationen:
fidiboo-Raucherführer: Rauchen in Bayern
Novellierter Gesetzestext (GSG) zum 1. August 2009
ödp Bayern will Volksabstimmung über Rauchverbot
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