google live yahoomyweb mr wong digg delicious furl
Home arrow Diskussion
Dienstag, 7. Februar 2012

Home
Raucherführer
Reiseführer
Verbrauchertipps
Veranstaltungskalender
Diskussion
Fotogalerie
Shop
Links
Hilfe
Ihr Eintrag
Kontakt
www.groupon.de
fidiboo-Forum
Willkommen, Gast
Bitte anmelden oder registrieren.    Passwort vergessen?
Geschlossene Gesellschaften in Bayern erlaubt! (1 Leser) (1) Gast
Zum Ende gehen Neues Thema Beliebt: 0
THEMA: Geschlossene Gesellschaften in Bayern erlaubt!
#37
admin (Admin)
Admin
Beiträge: 2
graphgraph
Benutzer online
Was tun gegen das totale Rauchverbot? vor 1 Jahr, 7 Monaten Karma: 0  
Nach dem Volksentscheid in Bayern lautet die Frage: Was tun, wie geht es weiter, gibt es Auswege oder Schlupflöcher im Gesetz?

Wir wollen hier Meinungen und Vorschläge sammeln und bündeln, um einen Überblick und Lösungsmöglichkeiten zu bieten. Bitte beteiligt Euch rege!

fidiboo
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
#38
fidiboo (Benutzer)
Moderator
Beiträge: 11
graph
Benutzer offline
Geschlossene Gesellschaften in Bayern erlaubt! vor 1 Jahr, 7 Monaten Karma: 2  
Die erste gute Nachricht für Raucher und Wirte nach dem Volksentscheid vom 4. Juli 2010: Nach Einschätzung einer Juristin sind private geschlossene Gesellschaften nicht vom "Totalverbot" erfasst!

Birgit Schmidt am Busch ist Juristin und akademische Direktorin an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Sie hat sich das neue Gesundheitsschutzgesetz, das ab 1. August 2010 in Bayern gilt, genau angesehen und urteilt: In geschlossenen Gesellschaften darf in Gaststätten grundsätzlich geraucht werden, auch in Bayern.

Sie bezieht sich auf die geltende Rechtsprechung und das Bundesgaststättengesetz, auf das sich das neue Bayerische Gesetz ausdrücklich beruft, wenn der Begriff Gaststätte definiert wird. Und demnach gelten private Partys, Feierlichkeiten und geschlossene Gesellschaften nicht als Gaststättenbetrieb.

Etwas anders sieht es aber bei nicht wirklich privaten Festen und Veranstaltungen aus, wie z.B. bei Vereinstreffen von Trachtlern und Schützen. Der Begriff der geschlossenen Gesellschaft müsse sehr eng ausgelegt werden, sodass nach Ansicht der Expertin hier kein echtes Schlupfloch für Wirte zu sehen sei. "Der Kreis der Teilnehmer muss dabei im Voraus und individualisiert feststehen." Das sei bei Vereinstreffen prinzipiell nicht der Fall.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
#39
fidiboo (Benutzer)
Moderator
Beiträge: 11
graph
Benutzer offline
Ministerium: Geschlossene Gesellschaften erlaubt vor 1 Jahr, 6 Monaten Karma: 2  
Das Bayerische Gesundheitsministerium hat nun Vollzugshinweise für das ab 1.8.2010 geltende Gesundheitsschutzgesetz veröffentlicht. Darin werden den für die Kontrollen zuständigen Behörden Hinweise gegeben, wie die Regelungen zum absoluten Rauchverbot in Bayerns Gastronomie zu handhaben sind.

Darin wird bestätigt, dass "echte" geschlossene Gesellschaften weiterhin zulässig sind.

Nur im Fall einer echten geschlossenen Gesellschaft, die einen abgetrennten Raum oder die gesamte Gaststätte ausschließlich nutzt und bei der die Öffentlichkeit insoweit räumlich ausgeschlossen ist, greift das gesetzliche Rauchverbot in Gaststätten nicht.

Was unter einer "echten geschlossenen Gesellschaft" zu verstehen ist, wird präzisiert:

Bei echten geschlossenen Gesellschaften ist der Kreis der Teilnehmer in der Regel von vorneherein auf eine meist kleine Zahl feststehender, namentlich geladener Personen begrenzt. Der Zutritt wird grundsätzlich nur diesen, im Vorhinein bestimmten, also nicht beliebig wechselnden Einzelpersonen gewährt. Beispiele sind private Familienfeiern mit persönlicher Einladung, wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe oder eine unter solchen engen Voraussetzungen einberufene Vorstandssitzung einer Gesellschaft. Hier werden nur bestimmte Einzelpersonen bewirtet.

Gleichzeitig wird Raucherclubs eine klare Absage erteilt:

Durch die Gründung sogenannter Raucherclubs kann das Rauchverbot nicht umgangen werden. Raucherclubs haben eine offene Mitgliederstruktur, das heißt ein Wechsel der Mitglieder ist jederzeit möglich. Sogenannte Raucherclubs sind keine geschlossene Gesellschaft.

Damit wurde ein mögliches Schlupfloch im Gesetz, die Raucherclubs wiederzubeleben und damit weiterhin in begrenztem Ausmaß auch in Gaststätten rauchen zu können, vorerst klar geschlossen.

Die Vollzugshinweise im Wortlaut sind auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums einzusehen.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
#40
fidiboo (Benutzer)
Moderator
Beiträge: 11
graph
Benutzer offline
Rauchervereine in geschl. Gesellschaften erlaubt vor 1 Jahr, 6 Monaten Karma: 2  
Interessant ist in Bezug auf die Auffassung des Ministeriums, dass Raucherclubs keine "echten geschlossenen Gesellschaften" darstellen, ein Passus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Juni 2010.

Das Gericht hat dort eine Popularklage zur Feststellung der Verfassungsmäßigkeit des Gesundheitsschutzgesetzes von 2007 bzw. 2009 als unbegründet abgewiesen.

In der Begründung heißt es u.a.:

Vom Rauchverbot ausgenommen sind demnach die echten geschlossenen Gesellschaften. Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sind, sondern dass nur im Vorhinein ganz bestimmten - also nicht beliebig wechselnden - Einzelpersonen Zutritt gewährt wird. Bei einer geschlossenen Gesellschaft müssen der Kreis der Mitglieder von vornherein auf eine Zahl fester Mitglieder begrenzt sein und die Mitglieder jederzeit individualisiert feststehen (...). Dazu gehören neben Familienfeiern beispielsweise auch vereinsinterne Zusammenkünfte. Die Annahme des Antragstellers, dass selbst Rauchervereine vom Rauchverbot erfasst seien, ist daher unzutreffend.

Demnach sind Raucherclubs, wie sie bis 2009 populär waren, zwar verboten.

Rauchervereine, die im Rahmen geschlossener Gesellschaften ihre Treffen abhalten, sind hingegen ausdrücklich erlaubt.

Das Gericht urteilt im zitierten Abschnitt darüber, ob das Rauchverbot gemäß GSG die Vereinigungsfreiheit (das Recht, einen Verein zu gründen, einem Verein beizutreten und sich in einem Verein zu betätigen) einschränkt. Die Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Rauchverbot in diese Rechte nicht eingreift, und zwar auch nicht, soweit Rauchervereine betroffen sind.

Die Gerichtsentscheidung (Aktenzeichen: Vf. 1-VII-08) ist auf den Seiten des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs in voller Länge einzusehen. Der zitierte Abschnitt findet sich ziemlich weit unten unter V. F. 3.; "Zum Rauchverbot in Kultur- und Freizeiteinrichtungen".

Demnach sollte es nach höchstrichterlichem Urteil zulässig sein, regelmäßige Zusammenkünfte eines Rauchervereins als geschlossene Gesellschaft in Gaststätten abzuhalten. Die genauen Anforderungen an solche Treffen sind noch zu erkunden.
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
#41
fidiboo (Benutzer)
Moderator
Beiträge: 11
graph
Benutzer offline
Rauchverbot gilt in Vereinsräumlichkeiten vor 1 Jahr, 6 Monaten Karma: 2  
Problematisch ist in Bezug auf die Suche nach Möglichkeiten, in Rauchervereinen im Rahmen geschlossener Gesellschaften rauchen zu dürfen, dass das Rauchverbot ausdrücklich auch in Vereinsräumlichkeiten gilt!

Sie werden in den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums als Ausprägung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen explizit genannt. Dazu heißt es weiter:

Kultur- und Freizeiteinrichtungen unterfallen dem absoluten Rauchverbot, soweit sie öffentlich zugänglich sind. Dieser Halbsatz "soweit sie öffentlich zugänglich sind" ist im Sinn der Intention des Gesetzes, strikten Nichtraucherschutz zu gewährleisten, weit auszulegen. Öffentlicher Zugang ist demnach nur dann nicht gegeben, wenn die Kultur- und Freizeiteinrichtung ausschließlich von einer echten geschlossenen Gesellschaft genutzt wird. Die Ausführungen zur geschlossenen Gesellschaft und zu den sogenannten Raucherclubs bei den Gaststätten gelten insoweit entsprechend.

Wohl aus genau diesem Grund sind unter den Beispielen zu den "echten" geschlossenen Gesellschaften auch nur Vorstandssitzungen einer Gesellschaft aufgeführt, nicht aber normale Vereinstreffen.

Es bleibt also weiter spannend: Darf nun ein Raucherverein mit festem Mitgliederbestand sich im Rahmen einer "echten" geschlossenen Gesellschaft im Nebenraum einer Gaststätte treffen und rauchen, oder darf er nicht?
 
Moderator informieren   Gespeichert Gespeichert  
  Kein öffentlicher Schreibzugriff erlaubt, bitte erst registrieren!
Zum Anfang gehen Neues Thema
Powered by FireBoarddie neusten Beiträge direkt auf Ihrem Desktop erhalten
 
 
 

© 2012 fidiboo.de