Die Anforderungen an einen Raucherclub bzw. eine geschossene Gesellschaft, in denen das Rauchverbot nicht gilt, werden möglicherweise in Teilen Bayerns weniger eng ausgelegt als befürchtet.
So berichtet Gerhard Schoolmann in seinem Blog
Gastgewerbe Gedankensplitter, dass eine Vereinsgründung nach Ansicht der zuständigen Behörden nicht immer und überall notwendig ist:
"Die Bamberger Stadtverwaltung ist als zuständige Kontrollbehörde der Ansicht, daß es, um die im 'Gesundheitsschutzgesetz' vorgesehene Befreiung von 'geschlossenen Gesellschaften' vom gesetzlichen Rauchverbot zu bewirken, nicht erforderlich sei, einen Verein zu gründen. Es müsse nur gewährleistet sein, dass die entsprechende Gaststätte nicht öffentlich betrieben wird, dafür reiche eine verschlossene Tür mit Klingel und eine konsequent geführte Gäste- bzw. Mitglieder-Kartei."
Und er fügt hinzu: "Hoffentlich ist das liberale Verhalten der Kommunen in Bayern nicht nur den Kommunalwahlen am kommenden Sonntag geschuldet."
Das bleibt abzuwarten. Ein positives Signal für alle Raucher wäre es allemal.